Mit Entscheid vom 18. September 2026 hat der Schweizerische Akkreditierungsrat die institutionelle Akkreditierung der Pädagogischen Hochschule Graubünden aus dem Jahr 2019 bestätigt.
Stärken in Studium, Weiterbildung und Forschung
Grundlage für den Entscheid des Akkreditierungsrates bildet die Beurteilung durch fünf externe Gutachtende. Diese untersuchten 18 Qualitätskriterien in den Bereichen Qualitätssicherungsstrategie, Governance, Lehre/Forschung/Dienstleistungen, Ressourcen sowie interne und externe Kommunikation.
Im Entscheid des Akkreditierungsrates heisst es:
«Die Gutachtergruppe würdigt die PH Graubünden als gut geführte Hochschule mit einer ausgeprägten Qualitätskultur und einem wirksamen Qualitätsmanagementsystem. Hervorgehoben werden das hohe Qualitätsbewusstsein aller Hochschulangehörigen, die gelebte Feedback- und Partizipationskultur, die transparente interne Kommunikation sowie die enge Verknüpfung von Strategie, Qualitätsmanagement und Hochschulsteuerung. Positiv beurteilt werden zudem die klaren Führungsstrukturen, die konsequente Ausrichtung auf Praxisbezug, Forschungsbasierung und Innovation in Lehre und Weiterbildung sowie das im Verhältnis zur Grösse der Hochschule breite Leistungsangebot.»
Die Gutachtenden würdigen zudem die dynamische und erfolgreiche Entwicklung der PH Graubünden in den vergangenen Jahren. Besonders hervorgehoben werden das «Innovationsvermögen durch den Masterstudiengang Sekundarstufe I für Personen mit Fachbachelor oder Fachmaster», das «beachtliche Beratungs- und Weiterbildungsangebot» sowie das «klar profilierte und in seiner Art einzigartige Forschungs- und Entwicklungsportfolio».
Qualitätsmanagement gezielt weiterentwickeln
Die PH Graubünden nutzt die Ergebnisse des Verfahrens für die Weiterentwicklung des Qualitätsmanagements. Die Empfehlungen der externen Gutachtenden decken sich weitgehend mit Massnahmen, welche die PH Graubünden bereits umgesetzt oder eingeleitet hat. Mit der Akkreditierung ist eine Auflage verbunden: Bei der Überprüfung der Zielerreichung soll die Hochschule künftig stärker quantitative Indikatoren einsetzen. Die Hochschule hat die entsprechenden Arbeiten bereits aufgenommen. Die Auflage ist innerhalb von 18 Monaten umzusetzen.
Rund zweijähriges Akkreditierungsverfahren
Dem Entscheid des Akkreditierungsrates ging ein rund zweijähriges Verfahren voraus, das die Schweizerische Agentur für Akkreditierung und Qualitätssicherung (AAQ) begleitet hat. Rund ein Drittel der Mitarbeitenden sowie rund zehn Studierende aus unterschiedlichen Studienjahren wirkten am Selbstbeurteilungsbericht der PH Graubünden mit und stellten sich während drei Tagen den Fragen der externen Gutachtenden.
Das Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz (HFKG) und die Akkreditierungsverordnung HFKG verpflichten alle Schweizer Hochschulen, ihr Qualitätsmanagementsystem regelmässig im Rahmen einer institutionellen Akkreditierung überprüfen zu lassen, um die Einhaltung der Qualitätsstandards sicherzustellen. Die Akkreditierung ist Voraussetzung für das Bezeichnungsrecht als Pädagogische Hochschule und gilt jeweils für acht Jahre.
Der Selbstbeurteilungsbericht mit der Stellungnahme der Gutachtenden wird nach seiner Veröffentlichung durch die Schweizerische Agentur für Akkreditierung und Qualitätssicherung (AAQ) auf der Webseite der PH Graubünden verlinkt.