Voraussetzungen
Voraussetzung für die Zulassung ist das Resultat einer externen Sprachprüfung (siehe Liste Sprachdiplome unter Downloads) auf Niveau C1 für die erste Fremdsprache oder B2 für die zweite Fremdsprache. Die erreichte Gesamtpunktzahl der externen Sprachprüfung muss mindestens 90% der für den Sprachkompetenznachweis notwendigen Mindestpunktzahl betragen. Verlangt eine externe Prüfung beispielsweise 180 Punkte für das Bestehen, müssen mindestens 162 Punkte erreicht worden sein, um zur internen Prüfung Fremdsprachen zugelassen zu werden.