International Office
Das International Office (IO) der PH Graubünden ist Teil der Stabsstelle Kantonssprachen. Es koordiniert die Partnerschaften der Hochschule mit anderen auf Bildung spezialisierten Hochschulen in der Schweiz und im Ausland. Das IO fördert die Mobilität und koordiniert alle Austauschmöglichkeiten für Studierende und für das Personal der PH Graubünden (Outgoing) und ist auch die erste Anlaufstelle für alle externen Studierenden und Mitarbeitenden, die sich für ein Austauschsemester oder ein Kurzzeitprogramm an der PH Graubünden interessieren (Incoming).
Das International Office ist verantwortlich für:
- Studierendenmobilität: die Studierenden der PH Graubünden können das vierte Semester des Bachelorstudiums an einer Partnerhochschule in der Schweiz, Europa und Weltweit absolvieren und von vielen weiteren Mobilitätsangeboten an einer Hochschule in der Schweiz oder an einer Partnerhochschule im Ausland profitieren. Dasselbe bietet umgekehrt auch die PH Graubünden: Gaststudierende anderer Hochschulen sind in Chur herzlich willkommen. (Flyer Übersicht Mobilitätsangebote für PH-Studierende)
- Dozierenden- und Personalmobilität im Ausland: die internationalen Partnerschaften unserer Hochschule ermöglichen allen Mitarbeitenden der PH Graubünden die Teilnahme an finanziell unterstützten Mobilitätsprogrammen im Ausland. Dozierende haben die Möglichkeit, an einer Partnerhochschule im Ausland zu unterrichten und so ihren beruflichen Hintergrund zu erweitern, sich mit Fachkollegen auszutauschen und andere Methoden kennen zu lernen. Alle Mitarbeitenden der PH Graubünden haben die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung für Weiterbildungsprogramme im europäischen Ausland zu erhalten.
Mobilitätsaufenthalte werden von Movetia, der nationale Agentur zur Förderung von Austausch und Mobilität im Bildungssystem, mit finanziellen Beiträgen gefördert und das IO stellt die Schnittstelle zwischen PH Graubünden und Movetia dar.
Die Mobilität von Studierenden und Personal der PH Graubünden wird von Movetia über zwei Programme finanziert:
- SEMP – das Swiss-European Mobility Programm bietet Schweizer Hochschulen und Höheren Fachschulen die Möglichkeit, Studierende, Dozierende und Personal für Studien-, Praktikums-, Lehr- und Weiterbildungsaufenthalte im Ausland zu fördern.
- NALE – der Nationale Lehrpersonenaustausch ermöglicht (zukünftigen) Studierenden und jungen Absolventinnen und Absolventen ein Praktikum oder ein Semesteraufenthalt in einer anderen Sprachregion der Schweiz.
(Die Mobilität der BPA-Praktika wird von der Abteilung «Berufspraktische Ausbildung» verwaltet. Sie werden rechtzeitig informiert.)
Incoming Mobilität
Sind Sie an einem Mobilitätsaufenthalt an der PH Graubünden interessiert? Melden Sie sich wahlweise beim International Office Ihrer Hochschule oder direkt bei den Mobilitäts-Verantwortlichen der PH Graubünden.
Liste Partnerschaften mit Schweizer Schulen im Ausland für Praktika (NALE)
7. Freie Universität Bozen (Schule Ortisei)
FAQ Studierendenmobilität
1. Welches Profil brauche ich, um ein Mobilitätssemester zu absolvieren?
Idealerweise verfügen Sie über das Sprachzertifikat C1 für die erste Fremdsprache (Modul FS.03). Vorzugsweise haben Sie den notwendigen Sprachaufenthalt schon absolviert.
Grundsätzlich müssen Sie keine Module nachholen. Falls Sie die Prüfung eines nicht bestandenen Moduls wiederholen müssen (bei einer Note von 3.5), besteht die Möglichkeit das Semester im Ausland zu absolvieren und rechtzeitig zur Prüfung zurückzukehren.
Die Bedingungen und der zeitliche Ablauf der Dispositionsarbeit müssen Sie mit Ihrem Mentor/Ihrer Mentorin individuell besprechen und vereinbaren, so dass die Endnote für das Modul BPA.07 spätestens bis zur Kalenderwoche 26 (Ende Juni) gesetzt werden kann.
2. Welches Sprachniveau wird von den Partnerinstitutionen verlangt?
Idealerweise verfügen Sie über ein fortgeschrittenes B2- oder über ein C1-Niveau. Beachten Sie, dass Sie an der Partner-Schule den Unterricht besuchen und Prüfungen in der Fremdsprache ablegen müssen. Falls Sie diese Anforderungen nicht erfüllen können, besteht das Risiko, die erforderlichen 26 ECTS-Punkte (28 ECTS für den Studiengang Kindergarten und Primarschule 1. und 2. Klasse) für das Semester nicht zu erreichen, was eine Verlängerung des Studiums nach sich ziehen könnte.
3. Was sind die Anmeldefristen für ein Mobilitätssemester?
Das Mobilitätssemester findet im 4. Semester statt (Frühlingssemester). Bei Interesse bewerben Sie sich bis Ende September des 3. Semesters (siehe Merkblatt, Punkt 2).
4. Was muss ich unternehmen, um an einem Austauschsemester teilzunehmen?
Nach dem Bewerbungs- und Auswahlverfahren, unterstützt Sie das International Office (IO) bei der Zusammenstellung der Unterlagen und dem ersten Kontakt mit der Gastschule. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden Sie zu einem Gespräch eingeladen, in dem die Eignung für das Austauschsemester geklärt wird. Anschliessend erfahren Sie, ob und an welcher Hochschule Sie für das Austauschsemester nominiert sind. Sie nehmen anschliessend mit den Ansprechpartnern ihrer Gasthochschule Kontakt auf und klären die Details des Aufenthalts direkt mit dem zuständigen IO vor Ort. Mit Hilfe des IO ihrer Gasthochschule erstellen Sie das Learning Agreement (Unterlagen Mobilität). Dieses Dokument, welches die Module und die entsprechenden ECTS definiert, wird von Ihnen, dem IO der Gasthochschule sowie der verantwortlichen Person für Mobilität der PHGR unterschrieben. Sie organisieren selbständig Ihre Unterkunft, Reise usw., wobei Ihnen das IO als unterstützende Instanz zur Verfügung steht.
5. Wie wird ein Austauschsemester finanziell geregelt?
Wenn Sie ihr Mobilitätssemester in Europa absolvieren, bekommen Sie Subventionen von Movetia. Diese werden Ihnen durch das Rechnungswesen der PH Graubünden vor dem Mobilitätsaufenthalt ausbezahlt und belaufen sich auf 2'000 Franken für Aufenthalte von 3 bis 7 Monaten.
6. Wo kann ich ein Austauschsemester absolvieren?
In Europa können Sie ein Austauschsemester ausschliesslich an einer Partnerhochschule absolvieren. Die PH Graubünden hat derzeit Mobilitätsvereinbarungen mit der Pädagogischen Hochschule in Salzburg und mit der Universität in Bozen. Das IO setzt sich aktiv für den Ausbau weiterer Partnerschaften ein.
Innerhalb der Schweiz pflegt die PH Graubünden Partnerschaften mit Lausanne, Fribourg und Locarno.
7. Was muss ich am Ende des Austauschsemesters abgeben?
Am Ende des Austausches müssen Sie das Certificate of Attendance (Transcript of records) sowie einen Erfahrungsbericht einreichen. Eine Vorlage für die Erstellung des Berichtes wird Ihnen vom IO der PHGR zur Verfügung gestellt. Wir würden uns die Möglichkeit vorbehalten, Sie eventuell zu kontaktieren, damit Sie bei der Infoveranstaltung für unsere Studierenden, welche an einer Mobilitätserfahrung interessiert sind, von Ihren Erfahrungen berichten können.
FAQ Personalmobilität
1. Was ist Personalmobilität für Hochschulpersonal?
Unter Personalmobilität für Hochschulpersonal verstehen wir einen zeitlich begrenzten Aufenthalt von Hochschulpersonal an einer anderen Bildungsinstitution der Tertiärstufe. Durch das Swiss-European Mobility Programme (SEMP) können bei Aufenthalten in Europa zwei unterschiedliche Arten von Mobilität finanziert werden: Personalmobilität für Lehraufträge (STA) und Personalmobilität für Weiterbildung (STT). Die Aufenthalte werden durch Movetia finanziell unterstützt.
2. Wer kann daran teilnehmen?
Förderberechtigt sind alle Mitarbeitenden der PH Graubünden. Dozierende haben die Möglichkeit, an einer Partnerhochschule im Ausland zu unterrichten, um ihr individuelles Profil zu stärken, sich mit Fachkolleginnen und -kollegen auszutauschen und verschiedene Unterrichtsmethoden sowie Inhalte kennenzulernen. Darüber hinaus können alle Angestellten der PH Graubünden finanziell geförderte Weiterbildungen absolvieren (betreffend förderfähigen Aktivitäten siehe Frage 6).
Gemäss den SEMP-Leitfaden 2024 von Movetia sind die folgenden Aktivitäten förderfähig:
LEHRE (STA): Auslandsaufenthalt von Dozierenden, die sich zu Unterrichtszwecken für eine begrenzte Zeit an einer Partnerinstitution ihrer Heiminstitution aufhalten. Die Gastinstitution muss eine Institution der Tertiärstufe sein und gemäss den Praktiken des Landes, in welchem sie ansässig ist, eine Ausbildung auf Tertiärstufe anbieten, die zu einem offiziell ankernannten Abschluss führt.
FORTBILDUNG (STT): Fortbildungsaufenthalt im Ausland an einer Partnerhochschule, in einem Unternehmen oder an einem anderen relevanten Arbeitsort von akademischem und administrativem Personal von Institutionen der Tertiärstufe. Die Mobilität zwecks Fortbildung STT ermöglicht dem Personal, eine Fortbildungsaktivität im Ausland zu absolvieren, die für die tägliche Arbeit an seiner/ihrer Bildungseinrichtung relevant ist. Diese kann in Form von Veranstaltungen (mit Ausnahme von Konferenzen) oder Job-Shadowing bzw. Beobachtungsperioden erfolgen.
Es ist zu beachten, dass das International Office über eine begrenzte Anzahl von Kontingenten für die Personalmobilität verfügt. Daher kann nicht garantiert werden, dass jede Mobilität finanziert werden kann.
3. Wohin kann ich reisen?
Grundsätzlich können Lehrmobilitäten und Weiterbildungen nach Absprache bei allen Partnerhochschulen der PH Graubünden in Europa oder weltweit absolviert werden. Die finanzielle Förderung besteht jedoch in erster Linie für die europäischen Partner, die am Erasmus-Programm teilnehmen. Anfragen für Aufenthalte ausserhalb Europas oder in anderen Einrichtungen müssen individuell besprochen werden.
4. Wie finanziere ich den Aufenthalt?
Für eine Mobilität erhält das Personal für jede Reise und/oder Arbeitstag eine Tagespauschale in Höhe von 170 CHF pro Tag (1.-14. Tag) bzw. 80 CHF pro Tag (15.-60. Tag). Diese Pauschale dient zur Deckung der Kosten für Unterkunft und Spesen. Darüber hinaus umfasst die finanzielle Unterstützung einen Zuschuss zu den Reisekosten (bis max. CHF 500/europäische Mobilität oder CHF 1’300/ weltweite Mobilität) je nach Entfernung der Institution, in welcher der Mobilitätsaufenthalt stattfindet.
5. Wie lang kann ein Aufenthalt dauern?
Lehraufträge im Rahmen einer Personalmobilität in Europa (STA) müssen mind. 2 Tage dauern, wobei ein Minimum von 8 Unterrichtseinheiten pro Woche vorgesehen ist. Eine Dauer von 5 Tagen wird jedoch empfohlen und die Maximaldauer beträgt 2 Monate.
Für Weiterbildungsmassnahmen in Europa (STT) beträgt die Mindestdauer ebenfalls 2 Tage und kann höchstens bis zu 2 Monaten betragen.
Bei Aufenthalten ausserhalb Europas kann die Dauer individuell organisiert werden.
6. Was muss ich an der Partnerhochschule tun?
Personalmobilität Lehre STA: Auslandsaufenthalt von Dozierenden, die sich zu Unterrichtszwecken für eine begrenzte Zeit an einer Partnerinstitution ihrer Heiminstitution aufhalten. Die Gastinstitution muss eine Institution der Tertiärstufe sein und gemäss den Praktiken des Landes, in welchem sie ansässig ist, eine Ausbildung auf Tertiärstufe anbieten, die zu einem offiziell ankernannten Abschluss führt.
Personalmobilität Fortbildung STT: Fortbildungsaufenthalt im Ausland an einer Partnerhochschule, in einem Unternehmen oder an einem anderen relevanten Arbeitsort von akademischem und administrativem Personal von Institutionen der Tertiärstufe. Diese Art der Mobilität ermöglicht dem Personal, eine Fortbildungsaktivität im Ausland zu absolvieren, die für die tägliche Arbeit an seiner/ihrer Bildungseinrichtung relevant ist. Diese kann in Form von Veranstaltungen (mit Ausnahme von Konferenzen) oder Job-Shadowing bzw. Beobachtungsperioden erfolgen.
Kombinierte Mobilität: Eine Mobilität zwecks Lehrtätigkeit (STA) kann mit einer Fortbildung (STT) kombiniert werden.
7. Wie muss ich vorgehen?
Wenn Sie sich für die Möglichkeit einer Personalmobilität interessieren, wenden Sie sich bitte frühzeitig (idealerweise bis Ende September) zwecks Orientierung und Beratung an das International Office der PH Graubünden. Dieses wird Ihnen erklären, wie Sie Ihre Bewerbung vorbereiten und abschicken müssen und welche Unterlagen Sie benötigen. Anschliessend müssen Sie die Inhalte des Aufenthalts mit der Partnerhochschule/Weiterbildungsinstitution absprechen, damit der Antrag vollständig ausgefüllt werden kann. Dem vereinbarten Lehr- bzw. Weiterbildungsprogramm muss die empfangende Institution schriftlich zustimmen (Mobility Agreement). Ein Zuschussvertrag mit der PH Graubünden definiert die Pflichten des Personals und ermöglicht die Auszahlung der finanziellen Förderung von Movetia durch das Rechnungswesen der PH Graubünden, damit die Fördergelder auf das übliche Lohnkonto ausbezahlt werden können.
Nach dem Mobilitätsaufenthalt, sind eine Bestätigung (Certificate of Attendance), die bei Abschluss der Mobilität von der Gastinstitution angefordert werden kann, sowie ein kurzer Schlussbericht mit den wichtigsten Resultaten und die Fahrtkostenbelege an das International Office einzureichen.
Mein Auslandsemester in Salzburg
Marisa Grässli, Studentin an der PH Graubünden, hat ihr viertes Semester in Salzburg absolviert. Im Interview erzählt sie alles über ihre Erlebnisse und das Auslandsemester an der PH Salzburg.