Das Akkreditierungsverfahren als nationales Qualitätssiegel
Jede Hochschule muss sich gemäss dem Hochschulförderungs- und Koordinationsgesetz (HFKG) institutionell akkreditieren. Die institutionelle Akkreditierung ist die Voraussetzung dafür, dass sich die PH Graubünden Pädagogische Hochschule nennen darf. Beim Akkreditierungsverfahren steht das Qualitätsmanagement einer Hochschule im Zentrum. Die Schweizerische Agentur für Akkreditierung überprüft beispielsweise, wie eine Institution die Qualität in unterschiedlichen Bereichen erreicht und aufrechterhält. Der Schweizerische Akkreditierungsrat entscheidet basierend auf dem Akkreditierungsantrag der Agentur, dem Selbstbeurteilungsbericht der PH Graubünden, dem Bericht einer Gutachtergruppe und der Stellungnahme der PH Graubünden. Der Rat akkreditierte die PH Graubünden am 6. Dezember 2019 als Pädagogische Hochschule.
Die Gutachtergruppe stellt der PH Graubünden im Akkreditierungsbericht ein gutes Zeugnis aus. Sie hebt hervor, dass die PH Graubünden nicht nur auf dem Papier institutionelle Qualitätsstandards gesetzt hat, sondern mit grosser Gewissheit und guter Performanz deren Umsetzung vorantreibt.
