
Wissenschaftliche Mitarbeiterin II, Vorsitzende MWK
Die PHGR gewährt ihren Angehörigen gem. Art. 30, Abs. 1 litera a des Bundesgesetzes über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich angemessene Mitwirkungsmöglichkeiten.
Zu diesem Zweck wurde Anfang 2017 die Mitwirkungskommission (MWK) gegründet. Gemäss Art. 15 des Gesetzes für Hochschulen und Forschung des Kantons Graubünden besteht die Mitwirkungskommission aus Mitgliedern der Hochschulangehörigen. Es sind dies je ein/eine Vertreter:in der Hochschulleitung, der Dozierenden, der Assistierenden/Wissenschaftlichen Mitarbeitenden/Doktorierenden, der Studierenden/Hörenden sowie der administrativen/technischen Mitarbeitenden.
Bei Fragen oder Anliegen bitte E-Mail an: mwk@phgr.ch
Vertreterin der wissenschaftlichen Mitarbeitenden
Vertreter der Dozierenden
Vertreterin der Studierenden
Vertreter der Hochschulleitung
Vertreterin der administrativen und technischen Mitarbeitenden
Wissenschaftliche Mitarbeiterin II, Vorsitzende MWK
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