1. Was ist Personalmobilität für Hochschulpersonal?
Unter Personalmobilität für Hochschulpersonal verstehen wir einen zeitlich begrenzten Aufenthalt von Hochschulpersonal an einer anderen Bildungsinstitution der Tertiärstufe. Durch das Swiss-European Mobility Programme (SEMP) können bei Aufenthalten in Europa zwei unterschiedliche Arten von Mobilität finanziert werden: Personalmobilität für Lehraufträge (STA) und Personalmobilität für Weiterbildung (STT). Die Aufenthalte werden durch Movetia finanziell unterstützt.
2. Wer kann daran teilnehmen?
Förderberechtigt sind alle Mitarbeitenden der PH Graubünden. Dozierende haben die Möglichkeit, an einer Partnerhochschule im Ausland zu unterrichten, um ihr individuelles Profil zu stärken, sich mit Fachkolleginnen und -kollegen auszutauschen und verschiedene Unterrichtsmethoden sowie Inhalte kennenzulernen. Darüber hinaus können alle Angestellten der PH Graubünden finanziell geförderte Weiterbildungen absolvieren (betreffend förderfähigen Aktivitäten siehe Frage 6).
Gemäss den SEMP-Leitfaden 2024 von Movetia sind die folgenden Aktivitäten förderfähig:
LEHRE (STA): Auslandsaufenthalt von Dozierenden, die sich zu Unterrichtszwecken für eine begrenzte Zeit an einer Partnerinstitution ihrer Heiminstitution aufhalten. Die Gastinstitution muss eine Institution der Tertiärstufe sein und gemäss den Praktiken des Landes, in welchem sie ansässig ist, eine Ausbildung auf Tertiärstufe anbieten, die zu einem offiziell ankernannten Abschluss führt.
FORTBILDUNG (STT): Fortbildungsaufenthalt im Ausland an einer Partnerhochschule, in einem Unternehmen oder an einem anderen relevanten Arbeitsort von akademischem und administrativem Personal von Institutionen der Tertiärstufe. Die Mobilität zwecks Fortbildung STT ermöglicht dem Personal, eine Fortbildungsaktivität im Ausland zu absolvieren, die für die tägliche Arbeit an seiner/ihrer Bildungseinrichtung relevant ist. Diese kann in Form von Veranstaltungen (mit Ausnahme von Konferenzen) oder Job-Shadowing bzw. Beobachtungsperioden erfolgen.
Es ist zu beachten, dass das International Office über eine begrenzte Anzahl von Kontingenten für die Personalmobilität verfügt. Daher kann nicht garantiert werden, dass jede Mobilität finanziert werden kann.
3. Wohin kann ich reisen?
Grundsätzlich können Lehrmobilitäten und Weiterbildungen nach Absprache bei allen Partnerhochschulen der PH Graubünden in Europa oder weltweit absolviert werden. Die finanzielle Förderung besteht jedoch in erster Linie für die europäischen Partner, die am Erasmus-Programm teilnehmen. Anfragen für Aufenthalte ausserhalb Europas oder in anderen Einrichtungen müssen individuell besprochen werden.
4. Wie finanziere ich den Aufenthalt?
Für eine Mobilität erhält das Personal für jede Reise und/oder Arbeitstag eine Tagespauschale in Höhe von 170 CHF pro Tag (1.-14. Tag) bzw. 80 CHF pro Tag (15.-60. Tag). Diese Pauschale dient zur Deckung der Kosten für Unterkunft und Spesen. Darüber hinaus umfasst die finanzielle Unterstützung einen Zuschuss zu den Reisekosten (bis max. CHF 500/europäische Mobilität oder CHF 1’300/ weltweite Mobilität) je nach Entfernung der Institution, in welcher der Mobilitätsaufenthalt stattfindet.
5. Wie lang kann ein Aufenthalt dauern?
Lehraufträge im Rahmen einer Personalmobilität in Europa (STA) müssen mind. 2 Tage dauern, wobei ein Minimum von 8 Unterrichtseinheiten pro Woche vorgesehen ist. Eine Dauer von 5 Tagen wird jedoch empfohlen und die Maximaldauer beträgt 2 Monate.
Für Weiterbildungsmassnahmen in Europa (STT) beträgt die Mindestdauer ebenfalls 2 Tage und kann höchstens bis zu 2 Monaten betragen.
Bei Aufenthalten ausserhalb Europas kann die Dauer individuell organisiert werden.
6. Was muss ich an der Partnerhochschule tun?
Personalmobilität Lehre STA: Auslandsaufenthalt von Dozierenden, die sich zu Unterrichtszwecken für eine begrenzte Zeit an einer Partnerinstitution ihrer Heiminstitution aufhalten. Die Gastinstitution muss eine Institution der Tertiärstufe sein und gemäss den Praktiken des Landes, in welchem sie ansässig ist, eine Ausbildung auf Tertiärstufe anbieten, die zu einem offiziell ankernannten Abschluss führt.
Personalmobilität Fortbildung STT: Fortbildungsaufenthalt im Ausland an einer Partnerhochschule, in einem Unternehmen oder an einem anderen relevanten Arbeitsort von akademischem und administrativem Personal von Institutionen der Tertiärstufe. Diese Art der Mobilität ermöglicht dem Personal, eine Fortbildungsaktivität im Ausland zu absolvieren, die für die tägliche Arbeit an seiner/ihrer Bildungseinrichtung relevant ist. Diese kann in Form von Veranstaltungen (mit Ausnahme von Konferenzen) oder Job-Shadowing bzw. Beobachtungsperioden erfolgen.
Kombinierte Mobilität: Eine Mobilität zwecks Lehrtätigkeit (STA) kann mit einer Fortbildung (STT) kombiniert werden.
7. Wie muss ich vorgehen?
Wenn Sie sich für die Möglichkeit einer Personalmobilität interessieren, wenden Sie sich bitte frühzeitig (idealerweise bis Ende September) zwecks Orientierung und Beratung an das International Office der PH Graubünden. Dieses wird Ihnen erklären, wie Sie Ihre Bewerbung vorbereiten und abschicken müssen und welche Unterlagen Sie benötigen. Anschliessend müssen Sie die Inhalte des Aufenthalts mit der Partnerhochschule/Weiterbildungsinstitution absprechen, damit der Antrag vollständig ausgefüllt werden kann. Dem vereinbarten Lehr- bzw. Weiterbildungsprogramm muss die empfangende Institution schriftlich zustimmen (Mobility Agreement). Ein Zuschussvertrag mit der PH Graubünden definiert die Pflichten des Personals und ermöglicht die Auszahlung der finanziellen Förderung von Movetia durch das Rechnungswesen der PH Graubünden, damit die Fördergelder auf das übliche Lohnkonto ausbezahlt werden können.
Nach dem Mobilitätsaufenthalt, sind eine Bestätigung (Certificate of Attendance), die bei Abschluss der Mobilität von der Gastinstitution angefordert werden kann, sowie ein kurzer Schlussbericht mit den wichtigsten Resultaten und die Fahrtkostenbelege an das International Office einzureichen.