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      Die PHGR bietet zwei Studiengänge an: Studiengang Kindergarten und Studiengang Primarschule

      Dazu kommen folgende Zusatzausbildungen: Sekundarstufe I, Stufenerweiterung, Schulische Heilpädagogik, Schulentwicklung

      Informationen

      Studieninteressierte
      Studierende
      Praxislehrpersonen / Lehrpersonen
      Schulleitungen / Schulbehörden
      Dozierende

      Studium an der PHGR

      Bachelorstudiengang Kindergarten
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      Erziehungswissenschaften
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      Mathematik
      Natur, Mensch und Gesellschaft
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      Weiterbildung für Lehrerinnen und Lehrer

      Das Weiterbildungsangebot der PHGR unterstützt Lehrerinnen und Lehrer in verschiedenen Phasen ihres Berufslebens und vermittelt neue Impulse für Schule und Unterricht.

      Individuelle Weiterbildungen

      Tagungen
      Kurse

      Intensive Weiterbildungen

      Masterstudiengänge
      CAS-Zertifikatslehrgänge
      Ausbildung zur Praxislehrperson
      Bachelorstudiengang Stufenerweiterung Primarschule

      Angebote für Schulleitungen

      Netzwerk Schulentwicklung
      Schulinterne Weiterbildung

      Links und Unterlagen

      Plattformen
      FAQ Kursanmeldung
      Weisungen
      Tutorials
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      Von der Praxis zur Theorie - und umgekehrt

      Die angewandte Forschung und die Umsetzung der Ergebnisse und Erkenntnisse in Produkte mit unmittelbarem Nutzen für die Lehre, Weiterbildung und Praxis bilden den Kernauftrag der Abteilung Forschung, Entwicklung und Dienstleistung.

      Schwerpunktbereiche

      Schule alpin
      Mehrsprachigkeit
      Schule und Technik

      Wissenschaftliche Tätigkeiten

      Projekte
      Publikationen
      Veranstaltungen
      Kooperationen
      Projektanfrage

      Dienstleistungen

      Begleitung und Beratung
      Evaluationen
      Lehr- und Lernmittel
      Auftragsanfrage

      Mehrsprachigkeitsdidaktik

      Team IMD
      Projekte
      Publikationen IMD
      Vorträge, Poster, Tagungen
      Qualifikationsarbeiten
      Öffentlichkeitsarbeit
      Kooperationen und Netzwerke
  • Die PHGR
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      Die PHGR

      Die PHGR sorgt für die Aus- und Weiterbildung von Lehrpersonen für den Kanton Graubünden und die umliegenden Kantone. Mit rund 500 Studierenden zählt die PHGR zu den mittelgrossen PH in der Schweiz.

      Organisation

      Hochschulrat
      Hochschulleitung
      Hochschulentwicklung
      Qualitätsmanagement
      Stabsstelle Sprachen
      Finanzen und Dienste
      Mitarbeitende
      Mitwirkungskommission
      Studierendenrat
      Diversity
      Kooperationen

      Grundlagen

      Auftrag und Profil
      Werte
      Vision
      Strategie 2021-2024
      Rechtssammlung
      Nachhaltige Organisationsführung

      Hochschulangebote

      Mediothek
      IT-Mittel für Studium & Beruf
      Internationales und Mobilität
      Lehr- und Lerngarten
      Hochschulsport / Verwaltung bewegt
      Restaurant Scaläratreff
      Glossar Pädagogik
      Nützliche Links

      Kommunikation

      Jahresberichte
      Mitteilungen zum Coronavirus
      Aktuelles / Medienmitteilungen
      Offene Stellen
      Publikationen
      FAQ Covid 19
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Schnelleinstieg

Informationen Anmeldung
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Kursprogramm Weiterbildung
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Anmeldung

Vorkurs

Kindergarten / Primarschule

Standort

Hinkommen
Reinkommen
Ankommen

Semesterdaten

Frühlingssemester
01.02.2021 - 02.07.2021


Herbstsemester
06.09.2021 - 13.12.2021


FAQ Covid 19


Kontakt Krisenteam PH Graubünden

Das Krisenteam der PH Graubünden (krisenteam@phgr.ch, 081 354 03 99) steht den Hochschulangehörigen für Fragen und Anliegen rund um COVID-19 gerne zur Verfügung.

Mitglieder des Krisenteams:

Dr. Gian-Paolo Curcio (Leiter Krisenteam)
Dr. Leci Flepp (Stellvertretender Leiter Krisenteam und Koordination Lehre)
Dinesh Rajakaruna (Chef Lage)
Lilian Ladner (Chefin Hotline und Kommunikation)

 

A. Hochschulbetrieb an der PH Graubünden

A1. Was gilt aktuell?
  • Das Krisenteam und die Hochschulleitung der PH Graubünden beurteilen die Lage laufend und sprechen sich mit den zuständigen Behörden ab.
    Die Hoschulangehörigen werden vom Rektor der PHGR laufend informiert.
    Folgende Massnahmen wurden an der PHGR ergriffen um a) die Gesunderhaltung aller Hochschulangehörigen sowie b) die Ermöglichung des Studienerfolgs zu gewährleisten:
    • Die Aus- und Weiterbildung finden bis auf Weiteres auf Distanz statt.
    • Es gilt das aktuelle Schutzkonzept 4.0.
    • In den Gebäuden und Aussenbereichen der PH Graubünden gilt eine allgemeine Maskenpflicht auf dem gesamten Areal.
    • Die Hochschulangehörigen, die sich krank fühlen oder Symptome aufweisen, bleiben zuhause und befolgen die Selbstisolation gemäss BAG.
    • Alle Personen registrieren sich zur Sicherstellung des Contact-Tracings beim Betreten und Verlassen der PH Graubünden.
A2. Welche Regelung gilt bezüglich dem Home-Office für Mitarbeitende der PH Graubünden?
  • Ab dem 18. Januar 2021 gilt für Mitarbeitende der PH Graubünden bis auf Weiteres angeordnetes Home-Office (Home-Office Pflicht). Ausgenommen von dieser Home-Office Pflicht sind:
    • a. die Führung (Hochschulleitung und Krisenteam inkl. Hotline);
    • b. ein minimaler Teil der Administration zur Sicherstellung der internen und externen Post sowie des Rechnungs- und Personalwesens gemäss Vorgaben des Leiters Finanzen und Dienste;
    • c. ein minimaler Teil des Mediothekteams zur Sicherstellung der Ausleihe gemäss Vorgaben des Leiters Finanzen und Dienste;
    • d. ein minimaler Teil des Informatikteams zur Sicherstellung der Geräteausleihe und Support der Mitarbeitenden vor Ort gemäss Vorgaben des Leiters Finanzen und Dienste;
    • e. ein minimaler Teil des Hausdienstes zur Sicherstellung der notwendigen Reinigungs- und Wartungsarbeiten gemäss den Vorgaben des Hochbauamtes; sowie
    • f. Dozierende, welche auf besondere Infrastruktur angewiesen sind, namentlich in den Fachbereichen Sport, Musik und Gestalten, während den im Stundenplan vorgesehenen Zeiteinheiten, in Absprache mit dem Leiter der Abteilung Grundausbildung.
A3. Ist die Mediothek geöffnet?
  • Die Mediothek steht den Studierenden und Mitarbeitenden weiterhin zur Verfügung. Das Mediotheks-Team freut sich zu den auf der Website publizierten Öffnungszeiten auf Ihren Besuch. 
A4. Kann ich an der PH Graubünden arbeiten bzw. lernen?
  • Ab dem 18. Januar 2021 gilt bis auf Weiteres eine Home-Office Pflicht. Die Infrastruktur der PH Graubünden steht ihren Mitarbeitenden in Absprache mit dem zuständigen Mitglied der Hochschulleitung zur Verfügung. Studierende können die Übungsräume Musik, Sport, Rhythmik und Gestalten zum Zwecke des Selbststudiums nutzen, die Verfügbarkeit der zuvor genannten Räume richtet sich nach dem Raumbelegungsplan (EventoWeb). Seminarräume sowie öffentliche Arbeitsplätze stehen den Studierenden nicht zur Verfügung. Der Zugang erfolgt in jedem Fall mittels persönlicher Schlüsselkarte. Besucherinnen und Besucher sind am Haupteingang abzuholen. Weiter sind die Bestimmungen gemäss Kapitel 5.8 Kontaktdaten / Nachverfolgbarkeit zu befolgen. Häufig berührte Kontaktflächen wie Tische, Türklinken und Handläufe werden regelmässig, mindestens einmal täglich, gemäss den Vorgaben des Hochbauamtes Graubünden durch den Hausdienst gereinigt. Alle Unterrichts- und Büroräumlichkeiten sind regelmässig, jedoch mindestens stündlich zu lüften, dabei ist auf eine möglichst hohe Frischluftzufuhr zu achten.
A5. Wann kann auf die Maskenpflicht verzichtet werden?
  • Beim Verzehr von Haupt- und Zwischenmahlzeiten, wenn diese sitzend eingenommen und die erforderlichen und markierten Abstände eingehalten werden; und wenn sich Hochschulangehörige alleine in einem Raum befinden.
A6. Kann man sich an der PH Graubünden verpflegen?
  • Die öffentlichen Arbeitsplätze können für die Zwischen- und Mittagsverpflegung genutzt werden, auf das Tragen einer Schutzmaske kann nur sitzend und für die Dauer der Verpflegung verzichtet werden. Im Restaurant Scaläratreff gilt ein separates Schutzkonzept.
A7. Was muss ich tun, wenn ich Symptome aufweise?
  • Hochschulangehörige, die sich krank fühlen oder Symptome aufweisen (vgl. Krankheitssymptome BAG und Coronavirus-Check), melden sich in jedem Fall beim Krisenteam, bleiben der Hochschule fern und werden aufgefordert die Selbstisolationsvorgaben des BAG zu befolgen (vgl. Isolation/Quarantäne). Die Rückkehr an die PH Graubünden ist mit dem Krisenteam abzusprechen. Hochschulangehörige, die mit erkrankten Personen in einem Haushalt leben respektive engen Kontakt hatten, melden sich ebenfalls beim Krisenteam.
A8. Wie geht die PH Graubünden mit Auslandreisen um?
  • Dienstreisen ins Ausland sind auf ein Minimum zu beschränken und bedürfen der vorgängigen Genehmigung durch das zuständige Mitglied der Hochschulleitung.
A9. Wie wird die Nachverfolgbarkeit an der PH Graubünden sichergestellt?
  • Die PH Graubünden hat die einzuhaltenden Mindestabständen in allen öffentlich zugänglichen Bereichen markiert. Sie kann die Einhaltung die markierten Abstände nicht in jedem Falle kontrollieren. Aus diesem Grund müssen sich Personen sich beim Betreten und Verlassen der PH Graubünden über die Mindful App (https://mindfulapp.io/) registrieren, entsprechende QR-Codes befinden sich an sämtlichen Ein- und Ausgängen. Für den Fall, dass eine Registrierung per Smartphone nicht möglich ist, stehen Formulare zur Verfügung. Die zuständigen kantonalen Stellen können bei einem bestätigten Kontakt mit einer an Covid-19 erkrankten Person mit den betroffenen Hochschulangehörigen und Besuchern Kontakt aufnehmen und eine Quarantäne anordnen. Allen Hochschulangehörigen wird zudem nachdrücklich empfohlen, das Contact-Tracing-App SwissCovid des Bundes zu verwenden und damit die Nachverfolgbarkeit auch ausserhalb der Räumlichkeiten der PH Graubünden zu gewährleisten.

 

B. Ausbildung

B1. Welche Regelungen gelten aktuell?
  • Vergleiche: Reglement für den Studien- und Prüfungsbetrieb in der besonderen Lage (COVID-19) für das Studienjahr 2020/21 (gültig ab 2.11.20 bis 31.01.21)
  • Der Präsenzunterricht der Bachelorstudiengänge (inkl. Instrumentalunterricht, Sequenzen der BPA) sowie der freiwilligen Sprachkurse wird eingestellt. Der Unterricht findet als Distanzunterricht statt. Unter Einhaltung der in diesem Schutzkonzept beschriebenen Massnahmen können individuelle Beratungen, Selbststudium sowie Leistungsnachweise vor Ort angeboten bzw. durchgeführt werden. Der Leiter Grundausbildung legt die Modalitäten zur Durchführung von Beratungen und Leistungsnachweisen fest.
  • Die gemäss Rahmenstudienplan definierten Module werden, sofern es die Lage zulässt, vollumfänglich umgesetzt.
  • In jenen Fällen, in denen die berufspraktische Ausbildung nicht sichergestellt werden kann, kann die Hochschulleitung Kompensationslösungen erarbeiten und umsetzen, welche in Zusammenhang mit dem künftigen Berufsfeld stehen.
B2. Wann ist ein Modul bestanden?
  • Module gelten als bestanden, wenn die entsprechenden Kompetenzen im Rahmen der Leistungsnachweise gemäss Modulbeschreibung erreicht werden. Für die Module der Berufspraktischen Ausbildung gelten die bisherigen Regelungen.
B3. Gilt die Präsenzpflicht weiterhin?
  • Der Unterricht findet auf Distanz statt. Die ortsunabhängige Präsenzpflicht bleibt bestehen; auf eine entsprechende Kontrolle wird verzichtet. Einzig Schwimmen und das Modul «Schnee und Eis» finden teilweise und nach Vorgabe des Leiters Grundausbildung als Präsenzunterricht statt.
B4. Was gilt bezüglich der Schlussprüfungen 2021?
  • Die Schlussprüfungen (schriftlich und mündlich) werden, wenn immer möglich, vor Ort stattfinden.
B5. Können Studierende des 3. Studienjahres im Frühlingsemester 2021 eine Stellvertretung übernehmen?
  • Studierende des dritten Studienjahres können während den ersten zehn Wochen des kursorischen Unterrichts, vom 8. Februar 2021 bis zum 23. April 2021, eine Woche Stellvertretung übernehmen. Es können lediglich Vertretungen übernommen werden, die in direktem Zusammenhang mit COVID-19 stehen. Für die Studierenden gilt diese Stellvertretungswoche als begründete Absenz. Selbstverständlich steht es den Studierenden frei, während der vorlesungsfreien Zeit im Zwischensemester weitere Stellvertretungen zu übernehmen. Um eine bestmögliche Koordination sicherzustellen, sind auch diese Stellvertretungen mit Men Gustin, Ressortleitung Berufspraktische Ausbildung, abzusprechen.
B6. An wen wende ich mich bei Problemen oder offenen Fragen?
  • An die Krisenhotline der PHGR: 081 354 03 99

 

C. Weiterbildung

C1. Wie werden Weiterbildungen durchgeführt?
  • Die Masterstudiengänge, Zertifikatslehrgänge (CAS) und Facherweiterungen finden derzeit im Distanzunterricht statt. Unter Einhaltung der im Schutzkonzept der PHGR beschriebenen Massnahmen können Selbststudium sowie Leistungsnachweise vor Ort angeboten bzw. durchgeführt werden. Die Leiterin Weiterbildung legt die Modalitäten zur Durchführung von Leistungsnachweisen fest.
  • Kurse der Weiterbildung werden entweder als Distanzunterricht durchgeführt, teilweise verschoben oder abgesagt. Wird der Kurs abgesagt oder verschoben, wird ihre Anmeldung storniert. Wird der Kurs online durchgeführt, bleibt ihre Anmeldung gültig und die Bedingungen (vgl. Weisung) bleiben erhalten. Alle angemeldeten Personen werden jeweils so früh als möglich über die Art der Durchführung per Mail informiert.
  • Schulinterne Weiterbildungen finden nach Absprache mit den jeweiligen Schulleitungen online statt oder werden verschoben. Die Schulteams werden individuell über die zuständigen Schulleitungen über die Durchführung informiert.
  • Bei Kooperationsweiterbildungsstudiengängen, bei welchen der Lead bei der Partnerhochschule liegt, gelten zusätzlich die Regelungen der entsprechenden Partnerhochschule.
C2. Wie werden die Kosten und allenfalls Rückerstattungen der Kurse gehandhabt?
  • Fühlen Sie sich krank oder weisen Symptome auf, wenn sie zu einer individuellen Beratung, zum Selbststudium sowie zu Leistungsnachweisen an die PHGR kommen möchten, bleiben Sie bitte zu Hause und nehmen Sie Kontakt mit dem Krisenteam auf.
  • Zur Abmeldung von einer Weiterbildungsveranstaltung durch Krankheit muss eine Krankheitsbestätigung vorgelegt werden. In der aktuellen Situation melden Sie sich bitte im Sekretariat ab. In diesem begründeten Falle kann die Kursgebühr ganz oder teilweise erlassen werden. Über den Erlass der Kursgebühr entscheidet die Leitung der Abteilung Weiterbildung.
  • Die PHGR behält sich vor, Weiterbildungsveranstaltungen und insbesondere die Weiterbildungskurse wegen Unterbeteiligung oder anderer Umstände, welche die Durchführung aus Sicht der PHGR nicht zumutbar machen, zu annullieren oder abzubrechen. Bereits geleistete Zahlungen der Kursteilnehmenden werden in diesem Fall von der PHGR pro rata bzw. für nicht durchgeführte Veranstaltungen vollumfänglich zurückerstattet. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.
C3. Was muss ich als Kursleiterin beachten?
  • Die Verantwortlichen der PHGR werden frühzeitig mit Ihnen als Kursleiter*in Kontakt aufnehmen. In der Regel wird im Gespräch miteinander entschieden, ob der Kurs online angeboten wird oder abgesagt werden muss. Im Falle einer Online-Durchführung werden sie bei Bedarf von Seiten der PHGR unterstützt.
    Bei einer Durchführung eines Onlinekurses werden keine zusätzlichen Kosten vergütet.
    Bei der Absage des Kurses wird kein Ausfallhonorar geschuldet.

Kontakt

Wissenschaftliche Mitarbeiterin III, als Projektleiterin MINT-Förderung

Ladner_Lilian
  • Lilian Ladner
  • (M.A.)

  • lilian.ladner@phgr.ch
  • +41 81 354 03 30

Veranstaltungen mehr...

03.02.21 - Netzwerk Schulentwicklung / Individualisierte Führung Umgang mit Heterogenität in Schule und Kollegium
03.02.21 - Informationsveranstaltung Zertifikatslehrgänge
20.03.21 - 16. Fachtagung Deutsch als Zweitsprache (DaZ)
27.03.21 - Tagung Begabtenförderung - Die Talente der Generation Z fördern

Aktuelles mehr...

10.02.21 - Lehrerin oder Lehrer werden?
15.01.21 - Studierende der PHGR unterstützen den Kantonalen Führungsstab
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